Holzforum Leipzig


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AGB

Vertragsabschluss
Im Onlineshop können Sie Ihre Wünsche bzw. Bestellungen verbindlich reservieren lassen. Der Kaufvertrag kommt erst bei Abholung, mit der in Augenscheinnahme vor Ort und anschließender Tätigung des Kaufes zustande. Mit der Reservierung einer Ware erklärt der Käufer, die Ware erwerben zu wollen. Die Ware wird in diesem Fall verbindlich reserviert. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Bezahlung bei Abholung.

Vertragsgegenstand
Die detaillierte Beschreibung der Ware nach Zustand, Alter, Eigenschaften und gegebenenfalls beschriebenen Abnutzungen, Fehlern, Defekten usw. wird Vertragsbestandteil und stellt keinen Mangel dar.

Preise
Die Preise sind Endpreise. Sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Gebrauchtwaren bzw. auch Neuware aus Privathand erfolgt die Besteuerung nach Differenzbesteuerung für Gebrauchtwaren § 25a UStG. Die Mehrwertsteuer wird darin nicht ausgewiesen.

Lieferung
Anlieferung kann auf Anfrage im Raum Leipzig erfolgen. Weitere Entfernungen auf Anfrage. Preis nach Vereinbarung.

Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass die angebotenen Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, sofern diese nicht ausdrücklich als mangelhaft/defekt/abgenutzt/gebraucht angeboten werden oder sie dem Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder den nach dem Vertrag bestimmten Gebrauch mindert oder aufhebt. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Gebrauchstauglichkeit durch handelsübliche oder geringe oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Abmessung, Ausstattung, Gewicht oder Design bleibt außer Betracht.

Gebrauchtwaren
Wann ein Sachmangel bei Gebrauchtwaren vorliegt regelt § 434 BGB:
Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Die Gewährleistung ist nicht wirksam für folgende Fälle:

  • Der Käufer (oder ein Dritter) hat den Schaden durch unsachgemäßes oder fahrlässiges Handhaben selbst verursacht
  • Das Gerät wurde ohne Einverständnis des Verkäufers selbständig einem Reparaturversuch (oder durch Dritte) unterzogen
  • Die Ware wurde ausdrücklich als "mangelhaft" verkauft und deren Defekte soweit bekannt und ergründbar durch mich benannt.
  • Eine Ware wurde als Antiquität, Sammlerstück usw., ohne Anspruch auf deren Funktionalität verkauft.


Der Käufer hat das Recht bei potentiell auftretenden, technischen Mängeln, die erhaltene Ware innerhalb einer Frist von 12 Monaten gegen eine gleichwertige auszutauschen - Fristbeginn ist dabei der Empfang der bestellten/erworbenen Ware. Zu berücksichtigen ist der von mir benötigte Zeitaufwand zur Wieder-beschaffung des gleichwertigen, gebrauchten Gegenstandes.
Bei Gegenständen, welche einer weiteren Abnutzung durch den Käufer unterzogen wurden, ist die zusätzliche Wertminderung zu berücksichtigen und in Abzug zu bringen. Eine finanzielle Rückerstattung kann nur nach Prüfung im Einzelfall und unter Betracht der nicht gleichwertigen Verfügbarkeit erfolgen.

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letzte Aktualisierung 09 Dez 2011

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